Datenschutzerklärung für Bewerbende
Ihre Teilnahme an einem Bewerberverfahren des Versorgungswerkes macht die Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich. Im Folgenden informieren wir Sie über die dabei geltenden Rahmenbedingungen.
Verantwortlicher
Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 150
60314 Frankfurt am Main
Fon: 069 979 64-0
Fax: 069 979 64-177
datenschutz@vw-laekh.de
Datenschutzbeauftragter
Datenschutzbeauftragter des
Versorgungswerkes der Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 150
60314 Frankfurt am Main
Fon: 069 979 64-200
Fax: 069 979 64-176
datenschutz@vw-laekh.de
Zweck der Verarbeitung
Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zu folgenden Zwecken:
- Durchführung eines Bewerberverfahrens zum möglichen Abschluss einer arbeitsvertraglichen Beziehung.
- Entkräftung entgegenstehender Diskriminierungsvorwürfe im Zusammenhang mit dem Abschluss des Bewerbungsverfahrens.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist zur
- Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO) sowie zur
- Wahrung berechtigter Interessen des Versorgungswerkes (Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO) erforderlich.
Empfänger beziehungsweise Kategorien von Empfängern
Ihre personenbezogenen Daten erhalten intern nur diejenigen Stellen, die mit der Vorbereitung und der Durchführung des Bewerbungsprozesses betraut sind. Im Falle einer Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen können Ihre personenbezogenen Daten Rechtsanwälten oder Gerichten offengelegt werden. Ihre personenbezogenen Daten können im Rahmen der Jahresabschlussprüfung oder Außenprüfung im Rahmen des Steuer- beziehungsweise Sozialversicherungsrechtes den Prüfern ebenfalls offengelegt gelegt werden.
Drittstaatstransfer
Eine Übermittlung Ihrer personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen erfolgt nicht.
Speicherdauer
Wenn es im Anschluss an das Bewerberverfahren zu einem Beschäftigungs- beziehungsweise Ausbildungsverhältnis kommt, werden Ihre Daten zunächst weiterhin gespeichert und in die Personalakte überführt. Ansonsten erfolgt die Löschung der Bewerbungsunterlagen aus den Speichersystemen sechs Monate nach Abschluss des Bewerberverfahrens. Dies gilt nicht, wenn die Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten im konkreten Fall zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Dauer eines Rechtsstreits) erforderlich ist. Die Löschung buchungsrelevanter Inhalte (z. B. Fahrtkosten) erfolgt nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen von zehn Jahren.
Betroffenenrechte
Sie haben folgende Betroffenenrechte:
- Auskunft (Art. 15 DS-GVO)
- Berichtigung (Art. 16 DS-GVO)
- Löschung (Art. 17 Abs. 1 DS-GVO)
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
- Widerspruchsrecht (Art. 21 DS-GVO)
- Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO)
Automatisierte Entscheidungsfindung
Eine automatisierte Entscheidungsfindung erfolgt nicht.