Formulare
In Hessen gibt es im Unterschied zu allen anderen Kammerbezirken zwei verschiedene Versorgungssysteme für Ärztinnen und Ärzte: Die Erweiterte Honorarverteilung der KV Hessen (EHV) und das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen (LÄKH).
Das Versorgungswerk der LÄKH ist die Pflichtversorgung der ersten Säule in Hessen und verwendet ein kapitalgedecktes System.
Die umlagefinanzierte EHV ist die Zusatzversorgung für die in Hessen zugelassenen Vertragsärzte (§ 18 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte). Weitere Informationen zur EHV erhalten Sie auf der Seite der KV Hessen.