Rente beantragen
Mit diesem Formular können Witwen und Witwer sowie Waisen unter 18 Jahre die Renten beantragen: Antrag Witwen-, Witwer- und Waisenrente.
Waisen über 18 Jahre nutzen bitte dieses Formular: Antrag Waisenrente über 18jährige.
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen wird der Anspruch auf Hinterbliebenenrente ausgeschlossen oder gekürzt. Nähere Informationen dazu enthält § 5 Abs. 3, 9 und 10 der Versorgungsordnung.
Wer Witwen- oder Witwerrente bezieht und erneut heiratet, erhält eine Kapitalabfindung.
Ein Promotionsstudium gilt grundsätzlich nicht als Schul- oder Berufsausbildung im Sinne von § 5 Abs. 5 der Versorgungsordnung. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Promotion anstelle eines anderen Abschlusses die erste Abschlussprüfung eines Hochschulstudiums ist.