Satzungsänderungen
Das Hessische Ärzteblatt ist nach § 2 Abs. 1 der Satzung das amtliche Mitteilungsorgan des Versorgungswerkes. Änderungen der Satzung und Versorgungsordnung werden dort veröffentlicht.
Formulare
Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit des Versorgungswerkes sind:
Das Versorgungswerk ist teilrechtsfähig und kann im Rechtsverkehr im eigenen Namen handeln, klagen und verklagt werden. Außerdem verfügt es über ein eigenes Vermögen, welches nicht für Verbindlichkeiten der Landesärztekammer Hessen haftet.
Die Rechtsaufsicht über das Versorgungswerk übt das Hessische Ministerium für Soziales und Integration aus.