Formulare
Beitragserklärung
Lastschriftmandat Mitglieder
Lastschriftmandat Arbeitgeber
Höherversorgung (laufend)
Einmalzahlung Höherversorgung
Altersrente
Lebensbescheinigung
Witwen- und Waisenrente
Waisenrente über 18jährige
Statusfeststellung
Anlage Statusfeststellung
Kindererziehungszeiten
Datenänderung
Überleitung
Der Beitragssatz der Deutschen Rentenversicherung beläuft sich auch im Jahr 2026 auf 18,6 %. Allerdings steigt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze von 8.050 auf 8.450 €.
Zum 01.01.2026 werden die Renten des Versorgungswerkes um 1,2 % erhöht. Außerdem erhöht sich die Verzinsung der Beiträge im Jahr 2024 um bis zu 1,5 %-Punkte (je nachdem, wann sie gezahlt wurden). Dies hat die Delegiertenversammlung am 17.09.2025 zusammen mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2024 und der Entlastung des Vorstandes beschlossen. Damit werden Überschüsse an die Mitglieder verteilt.
Die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen ist die Interessenvertretung aller 91 Versorgungswerke der Freien Berufe.
Die neuen Rentenanwartschaftsmitteilungen können ab sofort über das Mitgliederportal abgerufen werden.
Die Landesärztekammer Hessen ist u. a. für die Überwachung der beruflichen Pflichten der hessischen Ärztinnen und Ärzte sowie deren Fort- und Weiterbildung zuständig.
Der Beitragssatz bleibt mit 18,6 % weiterhin konstant. Dagegen steigt die Bemessungsgrenze, bis zu der Beiträge zu zahlen sind, von monatlich 7.550 € auf 8.050 €. Dadurch können sich die Versorgungswerks-Beiträge erhöhen.