Formulare
Beitragserklärung
Lastschriftmandat Mitglieder
Lastschriftmandat Arbeitgeber
Höherversorgung (laufend)
Einmalzahlung Höherversorgung
Altersrente
Lebensbescheinigung
Witwen- und Waisenrente
Waisenrente über 18jährige
Statusfeststellung
Anlage Statusfeststellung
Kindererziehungszeiten
Datenänderung
Überleitung
Die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen ist die Interessenvertretung aller 91 Versorgungswerke der Freien Berufe.
Die Landesärztekammer Hessen ist u. a. für die Überwachung der beruflichen Pflichten der hessischen Ärztinnen und Ärzte sowie deren Fort- und Weiterbildung zuständig.
Der Beitragssatz bleibt mit 18,6 % weiterhin konstant. Dagegen steigt die Bemessungsgrenze, bis zu der Beiträge zu zahlen sind, von monatlich 7.550 € auf 8.050 €. Dadurch können sich die Versorgungswerks-Beiträge erhöhen.
Immer wieder werden Mitglieder von angeblichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Versorgungswerkes angerufen, die allein an persönliche Daten gelangen oder etwas verkaufen wollen. Seien Sie deshalb vorsichtig und geben keine sensiblen Informationen preis. Anrufe des Versorgungswerkes erfolgen immer unter der offiziellen Nummer 069 979 64 plus einer Durchwahl.
Ab dem 28. Juni werden Mitteilungen zur Rentenanwartschaft zum 31.12.2023 versendet.
Für die Mitglieder des Versorgungswerkes steht ab sofort ein geschützter Bereich zur Verfügung, über das Daten bearbeitet und Informationen abgerufen werden können. Registrieren Sie sich und schauen Sie vorbei!