Formulare
Beitragserklärung
Lastschriftmandat Mitglieder
Lastschriftmandat Arbeitgeber
Höherversorgung (laufend)
Einmalzahlung Höherversorgung
Altersrente
Lebensbescheinigung
Witwen- und Waisenrente
Waisenrente über 18jährige
Statusfeststellung
Anlage Statusfeststellung
Kindererziehungszeiten
Datenänderung
Überleitung
Die neuen Rentenanwartschaftsmitteilungen können ab sofort über das Mitgliederportal abgerufen werden.
Der Beitragssatz bleibt mit 18,6 % weiterhin konstant. Dagegen steigt die Bemessungsgrenze, bis zu der Beiträge zu zahlen sind, von monatlich 7.550 € auf 8.050 €. Dadurch können sich die Versorgungswerks-Beiträge erhöhen.
Immer wieder werden Mitglieder von angeblichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Versorgungswerkes angerufen, die allein an persönliche Daten gelangen oder etwas verkaufen wollen. Seien Sie deshalb vorsichtig und geben keine sensiblen Informationen preis. Anrufe des Versorgungswerkes erfolgen immer unter der offiziellen Nummer 069 979 64 plus einer Durchwahl.
Ab dem 28. Juni werden Mitteilungen zur Rentenanwartschaft zum 31.12.2023 versendet.
Für die Mitglieder des Versorgungswerkes steht ab sofort ein geschützter Bereich zur Verfügung, über das Daten bearbeitet und Informationen abgerufen werden können. Registrieren Sie sich und schauen Sie vorbei!
Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung und damit auch für das Versorgungswerk beläuft sich im Jahr 2024 unverändert auf 18,6 %. Die Beitragsbemessungsgrenze wurde von der Bundesregierung auf 7.550 € im Monat angehoben (im Jahr 2023 lag sie noch bei 7.300 €). Dadurch steigt der monatliche Höchstbeitrag von 1.357,80 € auf 1.404,30 €.