Formulare
Beitragserklärung
Lastschriftmandat Mitglieder
Lastschriftmandat Arbeitgeber
Höherversorgung (laufend)
Einmalzahlung Höherversorgung
Altersrente
Lebensbescheinigung
Witwen- und Waisenrente
Waisenrente über 18jährige
Statusfeststellung
Anlage Statusfeststellung
Kindererziehungszeiten
Datenänderung
Überleitung
Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Änderungen zusammen gestellt.
Die Delegiertenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.09.2020 umfangreiche Änderungen der Satzung und Versorgungordnung beschlossen. So wurde insbesondere das reguläre Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre angehoben. Rentennahe Jahrgänge werden durch eine Übergangsregelung geschützt.
Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hat am 25.09. den Jahresabschluss 2018 des Versorgungswerkes festgestellt und den Vorstand entlastet.
Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes (Aktenzeichen B 12 R 11/18) sind Honorarärzte, die in einem Krankenhaus tätig sind, in der Regel nicht selbstständig tätig. In diesem Fall wurde eine Honorarärztin als Beschäftigte des Krankenhauses angesehen und unterliegt somit der Sozialversicherungspflicht. Eine Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zugunsten eines berufsständischen Versorgungswerkes ist daher zwingend erforderlich, da sonst eine doppelte Beitragspflicht, nämlich gegenüber der DRV sowie dem Versorgungswerk besteht.
Die Delegiertenversammlung hat am 23.03.2019 verschiedene Änderungen der Satzung und Versorgungsordnung beschlossen. U. a. können Berufsunfähigkeitsrentner statt bislang nur bis zu 3 Monaten jetzt bis zu 6 Monaten einen Arbeitsversuch machen.
Dr. Alfred Möhrle, Mitglied des Vorstandes des Versorgungswerkes, wurde am 17.11.2018 zusammen mit zwei weiteren Persönlichkeiten mit der Ehrenschale der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) für sein langjähriges Engagement für die berufsständische Versorgung ausgezeichnet.