Elektronisches Befreiungsverfahren seit 01.01.2023
Seit dem 01.01.2023 müssen Anträge auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in elektronischer Form gestellt werden. Anträge, die vor diesem Datum (noch in Papierform) gestellt wurden, sind davon nicht erfasst; sie müssen nicht neu eingereicht werden. Ein neuer (elektronischer) Befreiungsantrag ist nur erforderlich, wenn sich die Tätigkeit wesentlich ändert - also z. B. beim Wechsel des Arbeitgebers oder bei neuen/anderen Aufgaben und Zuständigkeiten.