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Kindererziehungszeiten

Mitglieder des Versorgungswerkes (Mütter und Väter), die Kinder erzogen haben, können bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Kindererziehungszeiten vormerken lassen. Haben Sie als Eltern das Kind gemeinsam erzogen, so können Sie durch eine übereinstimmende Erklärung festlegen, wem die Kindererziehungszeit zugeordnet werden soll.

Von der DRV werden je Kind berücksichtigt

  • 30 Monate (bei Geburt des Kindes bis zum 31.12.1991)
  • 36 Monate (bei Geburt des Kindes ab dem 01.01.1992)

Allerdings entsteht bei der DRV erst nach 60 Beitragsmonaten ein Rentenanspruch (Wartezeit). Nutzen Sie deshalb die Möglichkeit, freiwillig Beiträge nachzuzahlen. Damit können Sie die Beitragsmonate vervollständigen und erwerben einen zusätzlichen Rentenanspruch (gegenüber der DRV).