21.04.2026 - Aktuelles
Mehr Möglichkeiten mit der Teilrente
Die Delegiertenversammlung hat am 21.03.2026 beschlossen, die Teilrente noch flexibler zu machen: Ab dem 01.07.2026 kann der erste Teil der Rente nicht nur als vorgezogene (also vor Vollendung des 67. Lebensjahres) Rente beantragt werden, sondern der Beginn ist auch später möglich; die Grenze ist jedoch die Vollendung des 75. Lebensjahres.

