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Arbeitslosigkeit

Auch im Falle von Arbeitslosigkeit ist die Beitragszahlung für Ihre Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung wichtig!

Sind Sie bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und erhalten von dort Leistungen, übernimmt die Agentur die Pflichtbeiträge zum Versorgungswerk. Über die Pflichtbeiträge hinausgehende Zahlungen für eine Höherversorgung zur Verbesserung Ihrer Rentenansprüche müssen Sie jedoch weiter selbst vornehmen.

Erhalten Sie nach Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses nicht unmittelbar Leistungen der Agentur für Arbeit, haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder haben Sie Ihre ärztliche Tätigkeit unterbrochen, müssen Sie die Beiträge für diesen Zeitraum selbst zahlen. Beitragsfreiheit besteht grundsätzlich nicht. Der entsprechende Mindestbeitrag beläuft sich auf 1/10 des Höchstbeitrages.