Formulare
Oberstes Organ des Versorgungswerkes ist die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen. Sie überwacht das Versorgungswerk, legt die grundsätzlichen Leitlinien für dessen Tätigkeit fest und kann auch als Parlament der hessischen Ärzteschaft bezeichnet werden. Ihr gehören 80 jeweils für 5 Jahre gewählte Vertreterinnen und Vertreter der hessischen Ärzteschaft an. Die Versammlung tritt in der Regel zwei bis drei Mal pro Jahr zusammen.
Die wichtigsten Aufgaben der Delegiertenversammlung sind:
Der ehrenamtlich tätige Vorstand des Versorgungswerkes leitet das Versorgungswerk und überwacht den Geschäftsablauf. Er legt die Grundsätze und die Rahmenbedingungen des Versorgungswerkes fest und beschließt Richtlinien für die Vermögensanlage. Außerdem ist er für die Umsetzung von Beschlüssen der Delegiertenversammlung zuständig. Zu seinen Aufgaben gehört ferner das zentrale (prozessunabhängige) Risikomanagement und die interne Revision.
Dem Vorstand gehören 7 Ärztinnen und Ärzte an, die jeweils für 5 Jahre von der Delegiertenversammlung gewählt werden und Mitglied der Landesärztekammer Hessen sein müssen. Unter ihnen sollen 2 niedergelassene und 2 angestellte Ärztinnen und Ärzte sein sowie 1 Arzt, der bereits Leistungen vom Versorgungswerk erhält.
Der Vorstandsvorsitzende vertritt das Versorgungswerk gerichtlich und außergerichtlich.
Dem Vorstand gehören in der von 2022 bis 2027 laufenden Wahlperiode die folgenden Mitglieder an: