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Sie beginnen als Arzt oder Ärztin in Hessen zu arbeiten?

Voraussetzung für eine Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen ist die Pflichtmitgliedschaft in der Landesärztekammer Hessen (LÄKH). Bitte melden Sie sich bei der LÄKH an, die uns Ihre Daten übermittelt. Hier gelangen Sie direkt zur Anmeldung.

Sobald uns Ihre Daten von der LÄKH vorliegen, werden diese geprüft und Sie erhalten auch unsere Anmeldeunterlagen, wenn Sie die Voraussetzungen für eine Pflichtmitgliedschaft erfüllen. Diese sind:

  • Pflichtmitgliedschaft in der LÄKH
  • ärztliche Tätigkeit im Bereich der LÄKH gegen Entgelt
  • Vollendung des 18. Lebensjahres und noch keine Vollendung des 67. Lebensjahres
  • Approbation in Humanmedizin
  • Berufserlaubnis

Das Versorgungswerk ist für Ihre berufsständische Absicherung im Alter und bei Berufsunfähigkeit und im Todesfall auch für Ihre Hinterbliebenen zuständig.

Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk ersetzt Ihre Mitgliedschaft in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder einer anderen berufsständischen Versorgungseinrichtung. Von der Mitgliedschaft in der DRV können Sie sich auf Antrag befreien lassen. Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit beim Versorgungswerk eingegangen sein. Der Eingang des Befreiungsantrages bei der DRV ist für die Fristeinhaltung nicht von Bedeutung. Darüber können Sie sich hier informieren.

Wenn Sie bereits Mitglied in einer anderen berufsständischen Versorgungseinrichtung waren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Beiträge überleiten lassen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.