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Für Arbeitgeber

Die angestellt tätigen Ärztinnen und Ärzte sind die größte Mitgliedergruppe des Versorgungswerkes. Wenn sie eine ärztliche Tätigkeit ausüben, die sozialversicherungspflichtig ist, können sie sich von der Mitgliedschaft in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) befreien lassen. In diesen Fällen zahlen die Arbeitgeber ihren hälftigen Anteil am Beitrag statt an die DRV an das Versorgungswerk. Hier finden Sie weitere Informationen zur Beitragszahlung.

Arbeitgeber müssen die Daten, die die berufsständischen Versorgungseinrichtungen zur Beitragserhebung benötigen, monatlich elektronisch übermitteln. Dies betrifft die Mitglieder des Versorgungswerkes, die als Angestellte tätig und von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind.

Der Datenaustausch der Meldungen zwischen Arbeitgebern und berufsständischen Versorgungseinrichtungen erfolgt im bereits bestehenden gesicherten Verfahren der gesetzlichen Sozialversicherung. Dabei werden alle relevanten datenschutzrechtlichen Vorschriften berücksichtigt.

Informationen zur Höhe der Beiträge finden Sie hier.

Damit die Meldungen an die jeweils zuständige berufsständische Versorgungseinrichtung weitergeleitet werden können, wird die erweiterte Mitgliedsnummer des jeweiligen Mitgliedes benötigt. Diese setzt sich zusammen aus der "normalen" Mitgliedsnummer und einem Zusatz, in dem eine Kennzahl für die zuständige berufsständische Versorgungseinrichtung und eine Prüfziffer enthalten sind. Diese erweiterte Mitgliedsnummer erhalten die betreffenden Mitglieder für die Weitergabe an ihre Arbeitgeber. Wenn Ihnen die erweiterte Mitgliedsnummer nicht vorliegt, fordern Sie diese bitte von den betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an.

Am einfachsten ist es, wenn Sie dem Versorgungswerk ein Lastschriftmandat erteilen. Dann werden die Beiträge der Mitglieder (Arbeitgeber- plus Arbeitnehmeranteil) von dem von Ihnen angegebenen Konto eingezogen. Das entsprechende Formular finden Sie hier. Der Einzug erfolgt am 3. Bankarbeitstag des Folgemonats.

 

Die Beiträge für Ärztinnen und Ärzte, die Mitglied im Versorgungswerk der LÄKH sind, können auch überwiesen werden.

Bei Sammelüberweisungen geben Sie als Verwendungszweck bitte eine Nummer an, die sich aus einem "B", Ihrer eigenen Betriebsnummer und dem jeweiligen Abrechnungszeitraum (Jahr und Monat) zusammensetzt (ohne Leerzeichen). Beispiel: B|11111111|2019|08.

Bei Einzelüberweisungen pro Mitglied ergänzen Sie bitte die Mitgliedsnummer, damit die Beiträge richtig zugeordnet werden können

Bankverbindung des Versorgungswerkes:

Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
BIC DAAEDEDDXXX
IBAN DE94 3006 0601 0001 5876 17

Die Betriebsnummer des Versorgungswerkes der Landesärztekammer Hessen lautet:

45168416

Die Beiträge sind monatlich im Voraus zu zahlen, beginnend ab dem Monat, in dem die Ärztin oder der Arzt Mitglied im Versorgungswerk wird (§ 12 Abs. 1 der Versorgungsordnung).