Beitragszahlung
Als angestellter Arzt / angestellte Ärztin haben Sie zwei Möglichkeiten, Ihre Beiträge an das Versorgungswerk zu zahlen:
- Der Arbeitgeber behält bei der Gehalts-abrechnung Ihren Arbeitnehmeranteil ein und zahlt diesen zusammen mit seinem Anteil an das Versorgungswerk.
- Der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil zu den Rentenversicherungsbeiträgen an Sie aus (siehe Gehaltsabrechnung!). Diesen Beitrag verdoppeln Sie (d. h. Sie erhöhen ihn um Ihren persönlichen Anteil) und führen den Gesamtbeitrag an das Versorgungswerk ab.
Bitte klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, welche dieser Optionen für Sie in Frage kommt.
Für den Fall, dass Sie die Beiträge selbst an uns zahlen, erteilen Sie uns am besten ein Lastschriftmandat. Ihr Vorteil: da sich zum Jahresbeginn regelmäßig die Beiträge ändern, wird die Abbuchung automatisch angepasst.
Niedergelassene und sonstige freiberuflich tätige Ärztinnen/Ärzte zahlen ihren monatlichen Beitrag selbst und direkt an das Versorgungswerk. Sie können uns hierzu am besten ein Lastschriftmandat erteilen.
Bankverbindung:
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
BIC DAAEDEDDXXX
IBAN DE94 3006 0601 0001 5876 17
Bitte geben Sie als Verwendungszweck immer Ihren Namen, Ihre Mitgliedsnummer und (bei Überweisungen) den Beitragsmonat an.
Nur bei monatlich gleichbleibenden Zahlungen (z. B. Höchstbeitrag) können Sie den Beitrag per Dauerauftrag an das Versorgungswerk entrichten. In diesem Fall müssen Sie bei Änderungen des Beitrages den Dauerauftrag anpassen. Dies ist regelmäßig zu Jahresbeginn wegen Änderung der Beitragsbemessungsgrenze und/oder des Beitragsprozentsatzes nötig.