Formulare
Zum 01.07.2023 ist das neue Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) in Kraft getreten. Dadurch ergeben sich Änderungen bezüglich des Pflegeversicherungsbeitrages, der für die gesetzlich versicherten Rentnerinnen und Rentner vom Versorgungswerk abgeführt wird.
Der allgemeine Beitragssatz wurde zum 01.07.2023 um 0,35 % angehoben und beträgt nun 3,40 %. Der Kinderlosenzuschlag stieg um 0,25 % auf 0,60 %, sodass Mitglieder ohne Kinder nunmehr einen Pflegeversicherungsbeitrag von 4,0 % zahlen müssen.
Für Versicherte mit mindestens zwei Kindern unter 25 Jahren wird zukünftig ein Beitragsabschlag berücksichtigt. Für sie wird sich der Beitragssatz von 3,40 % ab dem zweiten bis zum fünften Kind um jeweils 0,25 Prozentpunkte vermindern. Da der Zeitraum zwischen der Verabschiedung des Gesetzes und dem Inkrafttreten ungewöhnlich kurz war, war es noch nicht möglich, die technischen Voraussetzungen für die automatische Berücksichtigung des Abschlages zu schaffen. Alle betroffenen Mitglieder erhalten zu gegebener Zeit Post vom Versorgungswerk und müssen bis dahin nichts unternehmen. Die zu viel gezahlten Beiträge werden rückwirkend für die Zeit ab 01.07.2023 erstattet.