Formulare
Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung und damit auch für das Versorgungswerk beläuft sich im Jahr 2024 unverändert auf 18,6 %. Die Beitragsbemessungsgrenze wurde von der Bundesregierung auf 7.550 € im Monat angehoben (im Jahr 2023 lag sie noch bei 7.300 €). Dadurch steigt der monatliche Höchstbeitrag von 1.357,80 € auf 1.404,30 €. Weitere Informationen zu den Beiträgen finden Sie hier.