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25.01.2023 - Aktuelles

Erhöhung der Renten

Überschussverteilung zusätzlich zur festen Zinszusage

Zum 01.01.2023 wurden die Renten des Versorgungswerkes um 1 % erhöht. Dies hatte die Delegiertenversammlung zusammen mit einer Anpassung der Anwartschaften am 21.09.2022 beschlossen. Damit werden Überschüsse des Geschäftsjahres 2021 an die Mitglieder ausgekehrt.

Renten und Anwartschaften können nur dann erhöht werden, wenn das Versorgungswerk Gewinne erwirtschaftet. Am Kapitalmarkt muss mit den Beiträgen der Mitglieder also eine höhere Rendite erwirtschaftet werden, als eigentlich notwendig wäre, um die Verpflichtungen gegenüber den Mitgliedern zu erfüllen. Je nach dem Zeitpunkt der Beitragszahlung wird den Mitgliedern eine Verzinsung von 4,0 %, 3,5 %, 3,0 % oder 2,5 % fest zugesagt.

Die genannten Zinsversprechen gelten nicht nur für das Jahr, in dem der Beitrag gezahlt wurde, sondern so lange, bis er als Rente an das Mitglied zurücküberwiesen wird. Auch in der Leistungsphase werden die Beiträge deshalb noch verzinst; die Verzinsung wird jedoch bei der Berechnung der Rente durch den Aktuar quasi vorweggenommen, in dem ein fester Rentenbetrag für die ganze Zeit ermittelt wird. Durch die Verteilung von Überschüssen erhöht sich die Verzinsung zusätzlich.

Der Durchschnitt der verschiedenen Zinssätze belief sich im Jahr 2021 auf 3,28 % (bilanzieller Rechnungszins). Da letzterer mit den Kapitalanlagen übertroffen wurde, konnten die Renten und Anwartschaften dynamisiert werden. Weil die Zinsen in den vergangenen Jahren jedoch relativ niedrig waren und das Versorgungswerk auch in sichere Anlagen mit einer geringen Rendite investieren muss, ist die Höhe der Überschüsse begrenzt.

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