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03.07.2019 - Wissenswertes

Tätigkeitswechsel

Sie treten eine neue Tätigkeit als Arzt oder Ärztin an?

Dann benötigen wir von Ihnen je nach Sachlage Informationen über:

  • den neuen Arbeitgeber (bei Angestellten)
  • den Wechsel vom Angestelltenverhältnis in die Niederlassung
  • den Wechsel in eine andere ärztliche Tätigkeit (z.B. Gutachter, Praxisvertretungen, Notdienst)
  • die Aufnahme einer zusätzlichen ärztlichen Tätigkeit
  • die Wiederaufnahme einer ärztlichen Tätigkeit

Dieser Wechsel hat möglicherweise Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Pflichtbeiträge zum Versorgungswerk als Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung. Darüber können wir Sie nach Erhalt der Unterlagen informieren.

Wechseln Sie in ein anderes Bundesland, ist ggf. ein anderes ärztliches Versorgungswerk für Sie zuständig. Zu diesem Umzug und zu einer möglichen Überleitung Ihrer Beiträge beraten wir Sie gerne.

Angestellte müssen beachten, dass bei einem Tätigkeitswechsel eine neuerliche Befreiung von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung notwendig ist.

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