Formulare
Versorgungsausgleich ist der rechtliche Begriff für den bei der Scheidung stattfindenden Ausgleich der während der Ehe erworbenen Ansprüche auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit. Scheitert die Ehe, sorgt der Versorgungsausgleich dafür, dass die von den Ehepartnern erworbenen Anwartschaften geteilt werden. So erhält derjenige Ehegatte eine eigenständige Absicherung für Alter und Invalidität, der – zum Beispiel wegen Kindererziehung – auf eigene Erwerbstätigkeit verzichtet hat.
Im Scheidungsfall ermittelt das Familiengericht beim Versorgungswerk die während Ihrer Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften.