Lebensbescheinigung
Zum Schutz der Solidargemeinschaft ist es wichtig, dass wir über den Tod eines Leistungsbeziehers zeitnah informiert werden. Denn die Rückforderung von Beiträgen ist mit Aufwand verbunden und nicht immer erfolgreich.
In den meisten Fällen erfolgt die Information automatisch über eine elektronische Melderegisterauskunft.
Sofern die Meldung über die Auskunft nicht möglich ist, werden Rentenempfänger einmal pro Jahr von uns aufgefordert, eine Lebensbescheinigung vorzulegen. Die Versorgungsordnung (§ 1 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) sieht vor, dass derjenige, der Leistungen erhält oder beantragt, eine entsprechende Beweisurkunde vorlegen muss.