Zum 01.01.2023 wurden die Renten des Versorgungswerkes um 1 % erhöht. Dies hatte die Delegiertenversammlung zusammen mit einer Anpassung der Anwartschaften am 21.09.2022 beschlossen. Damit werden Überschüsse des Geschäftsjahres 2021 an die Mitglieder ausgekehrt.
Renten und Anwartschaften können nur dann erhöht werden, wenn das Versorgungswerk Gewinne erwirtschaftet. Am Kapitalmarkt muss mit den Beiträgen der Mitglieder also eine höhere Rendite erwirtschaftet werden, als eigentlich notwendig wäre, um die Verpflichtungen gegenüber den Mitgliedern zu erfüllen. Je nach dem Zeitpunkt der Beitragszahlung wird den Mitgliedern eine Verzinsung von 4,0 %, 3,5 %, 3,0 % oder 2,5 % fest zugesagt.